Die Einsatzbereitschaft für Mötz und Umgebung ist uneingeschränkt sichergestellt.

 

lfv

Dienstanweisung für Feuerwehren:

sars 001

sars 002

 

3 VORGABEN FÜR DEN EINSATZDIENST
Bei der Durchführung von Einsätzen sind die entsprechenden Schutzmaßnahmen einzuhalten und es ist auf die Einsatzhygiene zu achten: Persönliche Hygienemaßnahmen beachten
Kein Trinken, Essen, Rauchen an der Einsatzstelle Oftmaliges Händewaschen mit Wasser und Seife oder einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel
Gründliche Körperreinigung (Duschen, Haare waschen, Nagelpflege) nach dem Einsatz
Vor dem Trinken, Essen und Rauchen bewusstes Reinigen der Hände
Bei Erste-Hilfe-Leistung gelten auch die allgemein gültigen Regeln der Hygiene z.B. Verwenden von Einweghandschuhen beim Umgang mit Verletzten (Vermeidung von Kontakt mit Körpersekreten)
Bei Einsätzen in Bereichen von bestätigten COVID-19 Fällen bzw. in Quarantänebereichen ist gemäß der GAMS- und 3A-Regel vorzugehen.
G – Gefahr erkennen: Befragung bzgl. Symptome bzw. Aufenthalt in einem gelisteten Risikogebiet
A – Absperren, Absichern: Ungeschützte Einsatzkräfte halten den entsprechenden Sicherheitsabstand ein. Bei direkten Patientenkontakt sind gemäß der 3A-Regel entsprechende Schutzmasken (mindestens FFP2-Masken, Vollmasken mit P3-Filter oder Pressluftatmer) und Einmaluntersuchungshandschuhe zu tragen. Wiederverwendbare Ausrüstungsgegenstände sind zu desinfizieren.
M – Menschenrettung: Das gewohnte, standardisierte Vorgehen ist anzuwenden.
S – Spezialkräfte:Gesundheitsbehörde (Journaldienst der Bezirkshauptmannschaft) Bei Einsätzen in Gebäuden, in denen Personen in Quarantäne sind, erfolgt eine Information über das Alarm-Email der Leitstelle mit dem Hinweis „Corona“.

4 VORGABEN FÜR BEZIRKSAUSBILDUNGEN SOWIE LFS
Es gelten die Vorgaben des Newsletters für die Landes-Feuerwehrschule und die Regelungen für den Übungs- und Schulungsbetrieb gemäß Anhang „Mindestmaßnahmen für den Feuerwehrdienst“.
Anmerkung: An der Landes-Feuerwehrschule Tirol in Telfs soll das Gepäck nur während der Anmeldung am ersten Lehrgangstag in den Fahrzeugen verbleiben, um den Bereich der Anmeldung frei von Gepäckstücken zu halten. Während des Lehrgangs können die Umkleiden für einen Wechsel zwischen Dienst- und Einsatzbekleidung verwendet werden.

5 VORGABEN FÜR FEUERWEHR-VERANSTALTUNGEN:
Feste, Segnungen, Jubiläumsfeiern, etc. können unter den jeweils gültigen behördlichen Regelungen der Bundesregierung durchgeführt werden, sind jedoch ggf. behördlich zu genehmigen. Es kann dabei seitens der Behörde ein Präventionskonzept gefordert werden.

6 VORGABEN FÜR FEUERWEHR-AUFENTHALTSRÄUME:
Es ist der Mindestabstand einzuhalten und auf die Hygienemaßnahmen ist zu achten.

7 MITGELTENDE ANHÄNGE
7.1 MINDESTMAßNAHMEN FÜR DEN FEUERWEHRDIENST
Es bleibt weiterhin wesentliches Ziel, die Mitglieder zu schützen, die Einsatzbereitschaft der Tiroler Feuerwehren sicherzustellen sowie eine erneute Ausbreitung des Virus zu verhindern. Im Landes-Feuerwehrverband Tirol stehen Landes-Feuerwehrkommandant Ing. Peter Hölzl, Landes-Feuerwehrinspektor DI Alfons Gruber sowie Schulleiter DI(FH) Georg Waldhart für Rückfragen zur Verfügung.