Schleichende Gefahr KaminbrandWas ist ein Kaminbrand, wie kann ich ihn verhindern und was tue ich, wenn er entstanden ist ?


Solch ein Kaminbrand ist eigentlich nichts Ungewöhnliches, aber durch das regelmäßige Kehren heutzutage recht selten geworden.

Unter der Aufsicht der Feuerwehr und eines Kaminkehrers kann er ohne Gefahr ausbrennen. Ein Löschen mit Wasser dagegen ist sogar besonders gefährlich, da im heißen Kamin das Wasser schlagartig verdampft, sein Volumen enorm vergrößert und dann den Kamin sprengen kann.
Bei falschem Heizen (z.B. zu feuchtes Holz) kann es zur Entstehung von Glanzruß und zur Verpechung des Kamins kommen. Dieses Pech ist leicht brennbar und kann unter bestimmten Umständen zu einem Kaminbrand führen. Falls Ihr Kamin pecht, wird Ihnen Ihr Kaminfegermeister das mitteilen und den Kamin entweder ausbrennen oder ausschlagen. Glanzruß kann sich aber auch durch Brennerverstellung bei einer Ölfeuerungsanlage infolge unvollkommener Brände bilden. Dieser Ölglanzruß ist häufig auch noch mit Ölnebeln durchsetzt, so dass bei seinem Abbrand besondere Vorsicht geboten ist, denn er kann Ihr ganzes Haus in Gefahr bringen. Um unkontrollierten Bränden vorzubeugen, muss Glanzruß unbedingt vom Kaminkehrermeister entfernt werden. Er entscheidet, ob Ablagerungen mechanisch oder durch Ausbrennen zu beseitigen sind. Ist beides nicht möglich hat er die Pflicht, den Betrieb der Anlage durch die Behörde untersagen zu lassen.

Der heiße Tipp – KaminbrandInformationen zum vorbeugenden Brandschutz “Kaminbrand”
Nachstehend werden einige Verhaltensmaßnahmen bzw. gesetzliche Bestimmungen im Bezug auf die Brandverhütung erläutert.
Vorbeugung gegen Kaminbrände:

  • Verwenden Sie ordnungsgemäßes Brennmaterial. Kein Gerümpel, Haushaltsabfälle, Windeln, Joghurtbecher etc.. Die Verfeuerung von unerlaubten Brennmaterial ist nicht nur verboten, sondern führt zu extremen Schadstoffausstößen und kann Schäden in Feuerstätten und Rauchfängen auslösen.
  • Brennmaterial aus Holz muss zur Verfeuerung ausreichend trocken sein. Es sollte vor der Verfeuerung ca. 2 Jahre gut durchlüftet und getrocknet sein.
  • Luftzufuhr der Heizanlage nicht zu stark drosseln und Luftregulierungsklappe nicht vorzeitig schließen.
  • Für genügend Frischluftzufuhr (Verbrennungsluft) im Heizraum sorgen (Fenster und Lüftungen nicht schließen bzw. abdichten).

Verhalten bei einem Kaminbrand:

  • Verständigen Sie sofort die Feuerwehr über die Notrufnummer 112 (auch über das Handy ohne Vorwahl möglich).
  • Verständigen Sie wenn möglich Ihren zuständigen Kaminfegermeister.
  • Schließen Sie alle Öffnungen bei welchem zusätzliche Verbrennungsluft in den Rauchfang eintreten kann.
  • Kontrollieren Sie insbesondere alle Räume durch welche der brennende Rauchfang verläuft auf Qualm und übermäßige Hitze.
  • Kontrollieren Sie im Dachboden die vorhandenen Kehröffnungen und vergewissern Sie sich, dass sie gut verschlossen und keine brennbaren Gegenstände im Umkreis von 1m gelagert sind.
  • Bis zum Eintreffen der Feuerwehr oder des Kaminfegermeisters können Sie im Dachboden Feuerlöscher bereitstellen.
  • Schütten Sie niemals Wasser in den brennenden Rauchfang.
  • Stellen Sie sicher, dass in Nachbargebäuden oder den Umgebungsflächen des Gebäudes auf Grund von Funkenflug keine Glutnester bzw. Folgebrände entstehen können.
  • Begehen Sie auch noch nach dem Ende des Kaminbrandes stündlich alle Räume um eventuell starke Rauchentwicklungen bzw. erhöhte Oberflächentemperaturen (durch Abtasten der Kaminwände) festzustellen.
  • Stellen Sie sicher, dass vor Wiederinbetriebnahme Ihrer Feuerstätte der Rauchfang von Ihrem zuständigen Kaminfegermeister ordnungsgemäß gereinigt wurde.
  • Allgemein können Sie davon ausgehen, dass Ihr Rauchfang bzw. Ihr Gebäude, wenn beide ordnungsgemäß errichtet wurden, die Beanspruchungen, welche durch einen Kaminbrand entstehen ohne Schaden überstehen.
  • Leicht brennbare und großflächig anliegende brennbare Bauteile müssen vom Kaminmauerwerk mindestens einen Abstand von 5 Zentimeter haben.
  • Bei Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Kaminfegermeister.

Im Zweifelsfall immer sofort die Feuerwehr alarmieren.
Feuerwehrnotruf: 112

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